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   BFH, 26.11.2002 - X B 68/01   

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https://dejure.org/2002,12003
BFH, 26.11.2002 - X B 68/01 (https://dejure.org/2002,12003)
BFH, Entscheidung vom 26.11.2002 - X B 68/01 (https://dejure.org/2002,12003)
BFH, Entscheidung vom 26. November 2002 - X B 68/01 (https://dejure.org/2002,12003)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Bezeichnung der Divergenzentscheidung - Bezeichnung abstrakter Rechtssätze - Realteilung - Erbquoten - "Umbuchung" der auf Kinder entfallenden Kapitalkonten in "langfristige Verbindlichkeiten" - Zuordnung zu der Privatsphäre ...

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 n.F.; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 n.F.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine

    Auszug aus BFH, 26.11.2002 - X B 68/01
    a) Soweit die Klägerin eine Divergenz zu dem BFH-Beschluss vom 5. Juli 1990 GrS 2/89 (BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837) rügt, fehlt es schon an der Bezeichnung eines abstrakten Rechtssatzes im FG-Urteil.

    Das FG hat unter Bezugnahme auf den Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837 die von ihm als "Realteilung" bezeichnete Aufteilung in den Erbquoten entsprechende Miteigentumsanteile und die "Umbuchung" der auf die Kinder entfallenden Kapitalkonten in "langfristige Verbindlichkeiten" der Privatsphäre der Erben zugeordnet; hierdurch sei der "erbrechtliche Auseinandersetzungsanspruch entsprechend der Erbquote dokumentiert" worden; ein betrieblich veranlasstes Veräußerungs-/ Anschaffungsgeschäft habe nicht vorgelegen.

    Ob das FG damit die dem vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt angemessenen Rechtsfolgen aus dem Beschluss in BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837 gezogen hat, kann dahingestellt bleiben.

  • BFH, 22.06.1999 - X B 25/99

    Verfahrensmangel; Rügeverzicht

    Auszug aus BFH, 26.11.2002 - X B 68/01
    Soweit die Klägerin eine Verletzung von Denkgesetzen und Erfahrungssätzen rügt, ist die Beschwerde schon deshalb unzulässig, weil es sich bei einer solchen Verletzung um einen materiell-rechtlichen Fehler handeln würde (Senatsbeschluss vom 22. Juni 1999 X B 25/99, BFH/NV 1999, 1612), für den eigene Zulassungsgründe nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 FGO n.F. vorgetragen werden müssten.

    Zudem muss das Vorbringen in sich schlüssig sein (Senatsbeschluss in BFH/NV 1999, 1612).

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Auszug aus BFH, 26.11.2002 - X B 68/01
    c) Hinsichtlich der gerügten Abweichung vom BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 150/85 (BFHE 165, 53, BStBl II 1991, 838) hat das FG den von der Klägerin behaupteten Rechtssatz, "eine eindeutige Betriebsschuld werde zur Privatschuld, nur weil eine optimale Besicherung fehle" ersichtlich nicht aufgestellt.
  • BFH, 23.10.1996 - I R 71/95

    Zur wirksamen Befreiung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer

    Auszug aus BFH, 26.11.2002 - X B 68/01
    d) Zum BFH-Urteil vom 23. Oktober 1996 I R 71/95 (BFHE 181, 328, BStBl II 1999, 35) fehlt es wiederum an der Bezeichnung eines abstrakten Rechtssatzes im FG-Urteil.
  • BFH, 02.03.1993 - VIII R 47/90

    Wird ein Pflichtteilsanspruch aufgrund Vereinbarung mit dem Erben eines Betriebs

    Auszug aus BFH, 26.11.2002 - X B 68/01
    b) Die gerügte Abweichung vom BFH-Urteil vom 2. März 1993 VIII R 47/90 (BFHE 170, 566, BStBl II 1994, 619) ist ebenfalls nicht ordnungsgemäß dargelegt.
  • BFH, 04.12.2000 - V B 15/00

    GmbH-GF nicht selbständig tätig

    Auszug aus BFH, 26.11.2002 - X B 68/01
    Eine den Anforderungen der FGO genügende Beschwerdebegründung setzt insoweit neben der Bezeichnung der Divergenzentscheidung auch die Bezeichnung abstrakter Rechtssätze sowohl im angefochtenen Urteil des Finanzgerichts (FG) als auch in der Divergenzentscheidung voraus (u.a. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Dezember 2000 V B 15/00, BFH/NV 2001, 819, zum bis 2000 geltenden Zulassungsrecht); dieses Erfordernis gilt auch für das neue Zulassungsrecht (Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 42).
  • BFH, 19.01.2000 - II B 41/99

    Verfahrensmangel; Alternativbegründung des FG-Urteils

    Auszug aus BFH, 26.11.2002 - X B 68/01
    Die Rüge eines Verfahrensmangels --hier: die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör-- setzt die genaue Bezeichnung der Tatsachen voraus, aus denen sich nach Ansicht der Klägerin der behauptete Verfahrensverstoß ergibt (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2000 II B 41/99, BFH/NV 2000, 1102).
  • BFH, 28.05.1999 - X B 151/98

    Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens

    Auszug aus BFH, 26.11.2002 - X B 68/01
    Hierauf allein kann indes eine Divergenzbeschwerde nicht gestützt werden, zumal dieses prozessuale Rechtsinstitut nicht dazu dient, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Mai 1999 X B 151/98, BFH/NV 1999, 1374).
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